Nicht nur Abmahnungen müssen hinreichend konkret sein - dasselbe gilt für schriftliche Ermahnungen. Sind sie es nicht, kann der Arbeitnehmer - genau wie bei Abmahnungen - verlangen, dass sie aus der Personalakte entfernt werden. Denn sind die Vorwürfe nicht konkret genug, ist dem Arbeitnehmer womöglich nicht klar, mit welchem Verhalten er seine Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber verletzt hat. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Trier hervor (Az.: 3 Ca 1013/11). Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin.
Ist der schriftliche Arbeitsvertrag anders als die mündliche Vereinbarung, müssen Arbeitnehmer nicht unterschreiben....
Wer im Urlaub krank wird, muss das dem Arbeitgeber mitteilen. Nur dann bleibt der Anspruch auf die Urlaubstage...
Ist ein Arbeitnehmer durch ein Ereignis plötzlich körperlich eingeschränkt, hat er einen Anspruch auf Versetzung.
Ein Arbeitgeber darf einen Mitarbeiter, der in wechselnden Schichten arbeitet, in die Tagschicht einteilen. Das gilt...
Wer Arbeitskollegen belästigt und bedrängt, muss nach einem Urteil des Bundesarbeitsgericht mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen. In einem Stalking-Fall hatte ein Verwaltungsangestellter des Landes Hessen eine Leiharbeiterin mit einer Flut an E-Mails, mit Anrufen sowie dienstlich nicht begründeten Besuchen in ihrem Büro «in unerträglicher Art und Weise belästigt».
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"Wie oft denn noch? - Seit Bekanntgabe der Verschiebung Einführung ELSTAM gab´s doch..."

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