Arbeitsrecht

Schriftliche Ermahnungen müssen konkret sein

Nicht nur Abmahnungen müssen hinreichend konkret sein - dasselbe gilt für schriftliche Ermahnungen. Sind sie es nicht, kann der Arbeitnehmer - genau wie bei Abmahnungen - verlangen, dass sie aus der Personalakte entfernt werden. Denn sind die Vorwürfe nicht konkret genug, ist dem Arbeitnehmer womöglich nicht klar, mit welchem Verhalten er seine Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber verletzt hat. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Trier hervor (Az.: 3 Ca 1013/11). Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin.

Arbeitsrecht

Krankheit auch im Urlaub sofort dem Arbeitgeber melden

Wer im Urlaub krank wird, muss das dem Arbeitgeber mitteilen. Nur dann bleibt der Anspruch auf die Urlaubstage...

Arbeitsrecht

Arbeitgeber darf Mitarbeiter von Wechsel- in Tagschicht stecken

Ein Arbeitgeber darf einen Mitarbeiter, der in wechselnden Schichten arbeitet, in die Tagschicht einteilen. Das gilt...

Arbeitsrecht

Bundesrichter: Außerordentliche Kündigung bei Stalking

Wer Arbeitskollegen belästigt und bedrängt, muss nach einem Urteil des Bundesarbeitsgericht mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen. In einem Stalking-Fall hatte ein Verwaltungsangestellter des Landes Hessen eine Leiharbeiterin mit einer Flut an E-Mails, mit Anrufen sowie dienstlich nicht begründeten Besuchen in ihrem Büro «in unerträglicher Art und Weise belästigt».

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