Laut Gesetz muss ein Mitarbeiter nach spätestens drei Kalendertagen eine ärztliche Krankschreibung vorlegen. Der Arbeitgeber kann dies zwar auch schon bei weniger Fehltagen verlangen - bisher sei es juristisch aber umstritten, ob er dafür einen besonderen Grund brauche, erläuterte ein Gerichtssprecher.
Im konkreten Fall hatte eine Frau sich für einen Tag krankgemeldet, für den sie zuvor vergeblich eine Dienstreise beantragt hatte. Daraufhin hatte ihr Arbeitgeber sie aufgefordert, künftig am ersten Tag einer Krankmeldung ein Attest vorzulegen. Die Arbeitnehmerin sah dies als sachlich ungerechtfertigt an. Nach Auffassung des LAG ist die Anweisung des Arbeitgebers aus rechtlichen Gründen aber nicht zu beanstanden, denn sie sei nicht willkürlich oder diskriminierend.
Quelle: dpa
15.12.2011 - 15:13 Uhr
"Als erstes müsste man den Unternehmen die Zeit- und Geldaufwendige Schätzung und Ü..."
"Wie oft denn noch? - Seit Bekanntgabe der Verschiebung Einführung ELSTAM gab´s doch..."

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