Nimmt der Arbeitnehmer private elektronische Geräte dagegen auf eigenen Wunsch mit, weil er etwa mit dem eigenen Laptop lieber arbeitet als mit dem Firmen-Laptop, trägt er die Kosten für die Reparatur im Schadensfall selbst. «Dann ist es das Privatvergnügen des Arbeitnehmers.» Denn der Arbeitgeber sei nicht dafür verantwortlich, wenn der Arbeitnehmer den eigenen PC allein deshalb mitnehme, weil er lieber mit dem vertrauten Gerät arbeitet.
Nach einer Studie der Managementberatung Accenture benutzen rund zwei Drittel der befragten Angestellten in Deutschland für berufliche Aufgaben mindestens gelegentlich auch eigene Handys und Computer (67 Prozent). Dabei nutzt jeder Zweite den eigenen PC (56 Prozent), rund jeder Dritte sein Smartphone (36 Prozent). Für die Studie wurden in Deutschland 250 Mitarbeiter befragt.
Quelle: dpa
09.02.2012 - 10:35 Uhr
"Als erstes müsste man den Unternehmen die Zeit- und Geldaufwendige Schätzung und Ü..."
"Wie oft denn noch? - Seit Bekanntgabe der Verschiebung Einführung ELSTAM gab´s doch..."

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