Dies würden zahlreiche kleinere Änderungen im Steuer- und Abgabenrecht bewirken, die jede für sich betrachtet dem Bürger nur wenig brächten. Hauptnutznießer sind Beschäftigte mit einem Jahresbruttoeinkommen zwischen 24 000 und 66 000 Euro, wie Ökonom Frank Hechtner von der Freien Universität Berlin (FU) für die «SZ» errechnete. Die umstrittene Steuerentlastung, die 2013 folgt, werfe in vielen Fällen sogar weniger ab.
Die wichtigste Änderung bringt in diesem Jahr der gesunkene Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Satz, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen in die Rentenkasse einzahlen, reduziert sich von 19,9 auf 19,6 Prozent des Bruttogehalts. Allein dies bringe einem Durchschnittsverdiener netto etwa 60 Euro mehr im Jahr. Zudem könnten die Beschäftigten einen größeren Teil ihrer Aufwendungen für die Altersvorsorge von der Steuer absetzen. Hinzu komme, dass im Januar erstmals die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 auf 1000 Euro regulär in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt werde.
Für viele Bezieher mittlerer Einkommen würden die Änderungen zum Jahresbeginn sogar mehr einbringen als die für 2013 angekündigten Steuersenkungen. Diese werden die Bürger nach Hechtners Berechnungen durchschnittlich um lediglich 76 Euro entlasten. Erst mit Inkrafttreten der zweiten Steuerreformstufe Anfang 2014 werden sich danach die Entlastungsbeträge merklich erhöhen.
Wichtige gesetzlichen Änderungen auf einen Blick für Arbeitgeber finden Sie im Lohnwegweiser 2012.
Quelle: dpa/sz
03.01.2012 - 11:03 Uhr
"Als erstes müsste man den Unternehmen die Zeit- und Geldaufwendige Schätzung und Ü..."
"Wie oft denn noch? - Seit Bekanntgabe der Verschiebung Einführung ELSTAM gab´s doch..."

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