Seite empfehlen

Lohn, Gehalt & SV

Kein Unfallversicherungsschutz während einer Pause

Verlässt ein Arbeitnehmer in einer längeren Pause den Umkreis seiner Arbeitsstätte und verletzt sich, muss der gesetzliche Unfallversicherer nicht zahlen. Das entschied das Bayerische Landessozialgericht München (Az.: L 3 U 52/11), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein mitteilt.

Der Fall: Ein Busfahrer hatte eine Reisegruppe zu einem Fußballpokal-Spiel in München gefahren. Er kam in den Genuss einer vorbestellten, aber nicht abgeholten Eintrittskarte und verfolgte das Spiel in seiner Pause. Beim Verlassen des Stadions rutschte er auf einer Treppenstufe aus und zog sich einen Muskelfaserriss im linken Oberschenkel zu. Der Unfallversicherungsträger lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab.

  

Das Urteil: Die Klage des Mannes hatte keinen Erfolg. Auch bei Busfahrern müsse unterschieden werden zwischen Tätigkeiten, die mit dem Beschäftigungsverhältnis in einem rechtlich wesentlichen, inneren Zusammenhang stehen und deswegen versichert seien und solchen, die der privaten, unversicherten Sphäre zuzurechnen seien. Der Kläger habe seine unbezahlte Pause von anderthalb Stunden im eigenen Belieben gestaltet. Der Besuch des Fußballspiels sei dem Bereich der Freizeitgestaltung und damit dem privaten Bereich zuzuordnen.

Quelle: dpa
13.02.2012 - 08:58 Uhr

zurück

Diese Meldung kommentieren




Der Kommentar wird nach dem Absenden von unserer Redaktion geprüft und freigeschaltet und erscheint im Anschluss hier auf personalerinfo.de.

Ihre Kommentare zu dieser Meldung

Keine Kommentare

Videos

Trendindex

Trendindex

Bereits zum neunten Mal wurden Personalentscheider zu Themen der Personalwirtschaft befragt. Fordern Sie jetzt die Ergebnisse des aktuellen Trendindex Personalarbeit kostenfrei an!

zum Trendindex

E-Paper

Über 70% aller Arbeitnehmer sind in klein- und mittelständischen Unternehmen beschäftigt. HR-Arbeit findet überwiegend in KMU statt. Höchste Zeit also, jeden Personalern Unterstützung zu bieten. Dafür gibt es Manage_HR!

zum E-Paper

© 2012 Sage HR Solutions AG Leipzig. Alle Rechte vorbehalten.