Seit Anfang 2012 wird für ein Frühstück ein Wert von 1,57 Euro angesetzt und für ein Mittag- oder Abendessen ein Betrag von 2,87 Euro. Arbeitnehmer sollten sich daher nicht wundern, wenn diese Beträge in ihren Abrechnungen auftauchen. Im Jahr 2011 galt für das Frühstück ebenfalls ein Wert von 1,57 Euro, für ein Mittag- beziehungsweise Abendessen jedoch ein Betrag von 2,83 Euro.
Die genannten Werte können auch bei der üblichen Beköstigung eines Arbeitnehmers während einer Auswärtstätigkeit angesetzt werden, erklärt Steuerzahlerbund. Der Ansatz der Sachbezugswerte ist für den Arbeitnehmer in der Regel günstiger als der Ansatz des üblichen Preises für das Essen.
Quelle: dpa
17.01.2012 - 09:07 Uhr
"Als erstes müsste man den Unternehmen die Zeit- und Geldaufwendige Schätzung und Ü..."
"Wie oft denn noch? - Seit Bekanntgabe der Verschiebung Einführung ELSTAM gab´s doch..."

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