Seite empfehlen

Wirtschaft & Soziales

Kindergeld: Bei volljährigen Kindern ab 2012 keine Einkommensprüfung mehr

Gerade bei Kindergeld für volljährige Kinder in Ausbildung sorgte die Einkommensgrenze von 8.004 EUR dafür, dass einige Eltern das Kindergeld nicht erhielten. Damit ist ab 2012 Schluss, da die Finanzämter die Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr prüfen.

"Damit ist eine deutliche Steuervereinfachung eingetreten", so Jörg Strötzel, Vorsitzender der VLH.

 

Ab 2012 erhalten Eltern für Kinder unter 25 Jahren nun immer Kindergeld, wenn sich das Kind in der ersten Berufsausbildung (Erststudium oder der Erstausbildung) befindet. Während einer zweiten Ausbildung (z. B. Technikerschule oder FH-Studium nach abgeschlossener Lehre) wird Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres auch noch gezahlt, wenn das Kind

 

- keiner Erwerbstätigkeit nachgeht,

- nur eine Erwerbstätigkeit von maximal 20 Wochenstunden ausübt,

- die Zweitausbildung im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses

  absolviert,

- allenfalls eine geringfügige Beschäftigung als Minijobber hat, oder

- lediglich eine kurzfristige Beschäftigung z. B. im Rahmen eines

  Aushilfsjobs ausübt.

 

Ebenfalls entfällt die Einkommensprüfung bei Kindern, welche

 

- eine Übergangszeit von höchstens 4 Monaten zwischen zwei

  Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und

  einem freiwilligen Dienst durchlaufen

- und umgekehrt,

- eine Wartezeit überbrücken, in der sie eine Berufsausbildung  

  mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen können und

- einen freiwilligen Dienst leisten.

 

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über 700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert - erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden.

Quelle: dpa
25.01.2012 - 10:46 Uhr

zurück

Diese Meldung kommentieren




Der Kommentar wird nach dem Absenden von unserer Redaktion geprüft und freigeschaltet und erscheint im Anschluss hier auf personalerinfo.de.

Ihre Kommentare zu dieser Meldung

Keine Kommentare

Videos

Trendindex

Trendindex

Bereits zum neunten Mal wurden Personalentscheider zu Themen der Personalwirtschaft befragt. Fordern Sie jetzt die Ergebnisse des aktuellen Trendindex Personalarbeit kostenfrei an!

zum Trendindex

E-Paper

Über 70% aller Arbeitnehmer sind in klein- und mittelständischen Unternehmen beschäftigt. HR-Arbeit findet überwiegend in KMU statt. Höchste Zeit also, jeden Personalern Unterstützung zu bieten. Dafür gibt es Manage_HR!

zum E-Paper

© 2012 Sage HR Solutions AG Leipzig. Alle Rechte vorbehalten.