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		<title>personalerinfo.de - News</title>
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		<description>Die News von www.personalerinfo.de</description>
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		<lastBuildDate>Thu, 02 Sep 2010 15:50:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>Attraktive Bewerber wirken oft intelligenter</title>
			<link>http://www.personalerinfo.de/index.php?id=116&#38;tx_ttnews%5Bcat%5D=1%2C2%2C3%2C4%2C5&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=773&#38;cHash=dfe6221e51</link>
			<description>Bei der Personalauswahl setzt sich längst nicht immer der fachlich beste Bewerber durch. Denn dabei...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei der Personalauswahl setzt sich längst nicht immer der fachlich beste Bewerber durch. Denn dabei ist jede Menge Psychologie im Spiel. So gebe es zahlreiche Wahrnehmungsfehler, die das Bild eines Bewerbers verzerren, erklärt der Diplom-Psychologe Axel Schweickhardt aus Fürth. Einer davon sei der «Halo-Effekt». Er tritt ein, wenn herausragende Merkmale eines Bewerbers alles andere überstrahlen. So würden attraktive Menschen als intelligenter und sozial kompetenter eingeschätzt, erläutert der Coach im «Personalmagazin» (Ausgabe 9/2010).</p>
<p>Auch lassen sich manche Personaler von Äußerlichkeiten wie der Kleidung täuschen. Der Hintergrund davon seien sogenannte implizite Persönlichkeitstheorien, erklärt Schweickhardt. Damit ist gemeint, dass ein konservativer Kleidungsstil zum Beispiel mit Gewissenhaftigkeit verbunden wird. Das wecke Vertrauen beim Personaler.</p>
<p>Bessere Chancen haben manchmal auch Bewerber, die dem Personaler ähneln. Denn ein weiterer typischer Wahrnehmungsfehler ist das Phänomen der Projektion, wie Schweickhardt ausführt. Erkennt sich der Personaler im Gegenüber wieder, überträgt er eigene Eigenschaften leicht auf den anderen. Geht es dabei um positive Merkmale, kann das dem Bewerber zugute kommen.</p>]]></content:encoded>
			<category>Arbeitswelt und Allgemeines</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 15:50:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Stromklau - Aufgeladener Akku kein Kündigungsgrund</title>
			<link>http://www.personalerinfo.de/index.php?id=116&#38;tx_ttnews%5Bcat%5D=1%2C2%2C3%2C4%2C5&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=772&#38;cHash=ab2b351431</link>
			<description>Nach dem Urteil im Fall der Berliner Kassierin «Emmely» ist nun auch die Kündigung eines...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem Urteil im Fall der Berliner Kassierin «Emmely» ist nun auch die Kündigung eines Computerfachmanns wegen eines aufgeladenen Akkus endgültig vom Tisch. Die Berufung seines Arbeitgebers wies das Landesarbeitsgericht Hamm am Donnerstag ab. Die siegerländische Firma hatte dem 41-Jährigen gekündigt, weil er den Akku seines Elektrorollers im Büro aufgeladen hatte - Kosten: 1,8 Cent.</p>
<p>Das Arbeitsgericht Siegen hatte die Kündigung aus dem Jahr 2009 bereits im Januar aufgehoben. Auch die Richter in Hamm hielten die Kündigung nun für unwirksam. Eine Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts in Hamm wurde nicht zugelassen.</p>
<p>Der IT-Experte habe 19 Jahre lang in der Firma gearbeitet und sich in der Zeit nichts zuschulden kommen lassen, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Richter verwiesen auf den Fall der Berliner Supermarkt-Kassiererin «Emmely», der wegen 1,30 Euro gekündigt werden sollte. Sie hatte in letzter Instanz gegen ihren Arbeitgeber gesiegt.</p>
<p>In beiden Fällen sei der «geringe Geldwert» und die lange Mitarbeit in dem jeweiligen Unternehmen zu berücksichtigen. «Emmely» war im Februar 2008 nach 31 Jahren fristlos entlassen worden, weil sie zwei liegengebliebene Pfandmarken im Wert von 1,30 Euro eingelöst hatte.</p>
<p>In den vergangenen Jahren sorgten mehrere Kündigungen wegen Bagatelldelikten für Aufsehen. Erst im März 2010 war eine Altenpflegerin entlassen worden, weil sie sechs Maultaschen mitgenommen hatte. Derzeit kämpft eine Putzfrau aus Baden-Baden um ihren Job: Ihr Arbeitgeber hatte der 32-Jährigen gekündigt, weil sie eine Flasche Orangensaft geklaut haben soll. Der Fall wird im Oktober verhandelt.</p>
<p>Ein geringerer Schaden als im Fall des Computerfachmanns sei «kaum vorstellbar», urteilten die Richter. Zudem habe sein Arbeitgeber geduldet, dass beispielsweise Handy-Akkus in der Firma aufgeladen werden.</p>
<p>Während des Rechtsstreits hatten Kollegen den «Stromdieb» sogar in den Betriebsrat des Unternehmens gewählt. «Jetzt freut er sich auf seinen ersten Arbeitstag», sagte ein Gerichtssprecher. Wann genau der sein wird, ist noch unklar. Der Familienvater will trotz des Zwists mit seinem Arbeitgeber weiter in der Firma bleiben.</p>]]></content:encoded>
			<category>Arbeitsrecht</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 15:48:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Arbeitsrichter: Klagefrist bei Kündigung einhalten</title>
			<link>http://www.personalerinfo.de/index.php?id=116&#38;tx_ttnews%5Bcat%5D=1%2C2%2C3%2C4%2C5&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=771&#38;cHash=ff33bdc831</link>
			<description>Auch bei zu kurz berechneten Kündigungsfristen können sich Arbeitnehmer nur innerhalb von drei...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch bei zu kurz berechneten Kündigungsfristen können sich Arbeitnehmer nur innerhalb von drei Wochen wehren. Werde keine Klage in diesem Zeitraum erhoben, habe die Kündigung zum «falschen» Termin Bestand, urteilte das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt (5 AZR 700/09). Die obersten Arbeitsrichter wiesen damit die Klage eines Tankwarts aus Mecklenburg-Vorpommern ab. Dem Mann war im April 2008 zum 31. Juli gekündigt worden. Mit seiner Klage forderte er für August und September noch Lohn ein, da die richtige Kündigungsfrist fünf Monate betrage.</p>
<p>Das Gericht erkannte zwar an, dass die Tankstellen-Pächterin die Kündigungsfrist zu kurz gewählt hatte. Allerdings hätte der Tankwart binnen drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung dagegen vorgehen müssen. Daher blieb sein Ansinnen auf nachträgliche Lohnzahlung ohne Erfolg.</p>]]></content:encoded>
			<category>Arbeitsrecht</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 15:46:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Azubis müssen oft als Aushilfe ran </title>
			<link>http://www.personalerinfo.de/index.php?id=116&#38;tx_ttnews%5Bcat%5D=1%2C2%2C3%2C4%2C5&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=770&#38;cHash=38e21eb28d</link>
			<description>Gut jeder zehnte Lehrling muss regelmäßig Dinge erledigen, die nichts mit seiner Ausbildung zu tun...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gut jeder zehnte Lehrling muss regelmäßig Dinge erledigen, die nichts mit seiner Ausbildung zu tun haben. Das ergibt sich aus dem Ausbildungsreport des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Berlin. Demnach sagen 10,5 Prozent der Azubis, dass sie «häufig» oder sogar «immer» Aufgaben bekommen, die nicht zur Ausbildung gehören. Nur etwas mehr als ein Drittel (34,4 Prozent) gibt an, nie für ausbildungsfremde Tätigkeiten eingesetzt zu werden.</p>
<p>Nach dem Berufsbildungsgesetz ist es zwar verboten, dass Lehrlinge ständig Einkäufe für den Chef erledigen oder mit seinem Hund Gassi gehen müssen. Als Mitarbeiter auf der untersten Ebene wage es aber kaum ein Auszubildender, dagegen anzukämpfen, heißt es in dem DGB-Report.</p>
<p>Besonders in kleineren Betrieben müssen Azubis häufig als Aushilfe für fehlende Mitarbeiter herhalten oder private Aufträge des Chefs übernehmen. So sagt fast jeder fünfte Auszubildende (19,5 Prozent) in Firmen mit bis zu fünf Mitarbeitern, dass ihm «immer» oder «häufig» Sachen aufgetragen werden, die nicht zum Ausbildungsplan gehören. In Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitern gilt das nur für rund jeden fünfzehnten Befragten (6,5 Prozent).</p>
<p>An der repräsentativen Befragung haben rund 7300 Lehrlinge aus den 25 meistgewählten Ausbildungsberufen teilgenommen. Bei der Frage nach ausbildungsfremden Tätigkeiten wurden nur die Antworten von<br />2588 Lehrlingen ausgewertet, die ihren Ausbildungsplan nach eigenen Angaben sehr gut oder gut kannten.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
			<category>Arbeitswelt und Allgemeines</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 15:44:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Privat surfen im Job rechtfertigt nicht immer eine Kündigung</title>
			<link>http://www.personalerinfo.de/index.php?id=116&#38;tx_ttnews%5Bcat%5D=1%2C2%2C3%2C4%2C5&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=769&#38;cHash=77f824e3fa</link>
			<description>Surfen Beschäftigte während der Arbeit privat im Internet, rechtfertigt das nicht automatisch eine...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Surfen Beschäftigte während der Arbeit privat im Internet, rechtfertigt das nicht automatisch eine Kündigung. Sie kann selbst dann unzulässig sein, wenn der Arbeitnehmer sich schriftlich dazu verpflichtet hat, das Internet nur dienstlich zu nutzen. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az.: 6 Sa 682/09), wie die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mitteilt.</p>
<p>Der Mitarbeiter einer Druckerei hatte eine Erklärung unterzeichnet, die es ihm verbot, das Internet bei der Arbeit privat zu nutzen. Unter anderem hieß es dort: «Verstöße gegen diese Anweisung werden ohne Ausnahme mit arbeitsrechtlichen Mitteln sanktioniert und führen - insbesondere bei Nutzung von kriminellen, pornografischen, rechts- oder linksradikalen Inhalten - zur außerordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.» Dennoch surfte der Mann wiederholt zu persönlichen Zwecken im Netz und fragte beispielsweise seinen Kontostand bei der Bank ab. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber ihm.</p>
<p>Der Mitarbeiter ging gerichtlich dagegen vor - und bekam recht. Die Richter hielten die Kündigung für ungerechtfertigt. Es greife zu kurz, sie allein darauf zu stützen, dass der Mitarbeiter ein Verbot missachtet hatte. Um die Kündigung zu rechtfertigen, müssten weitergehende Pflichtverletzungen vorliegen. Das wäre der Fall gewesen, wenn der Mitarbeiter unbefugt etwas heruntergeladen oder zusätzliche Kosten verursacht hätte. Diesen Nachweis sei der Arbeitgeber aber schuldig geblieben. Außerdem habe der Angestellte zumeist nur seinen Kontostand bei der Bank abgefragt. Das habe jeweils nur etwa 20 Sekunden gedauert. Als Surfen im Internet lasse sich das noch nicht bezeichnen. Auch spreche gegen eine Kündigung, dass der Inhalt der aufgerufenen Seiten harmlos gewesen sei.</p>]]></content:encoded>
			<category>Arbeitsrecht</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 09:16:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Überwachung im Job: Welche Rechte Arbeitnehmer derzeit haben</title>
			<link>http://www.personalerinfo.de/index.php?id=116&#38;tx_ttnews%5Bcat%5D=1%2C2%2C3%2C4%2C5&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=768&#38;cHash=be0b49cb20</link>
			<description>Arbeitnehmer sollen besser gegen Bespitzelung im Job geschützt werden - schon jetzt müssen sie...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Arbeitnehmer sollen besser gegen Bespitzelung im Job geschützt werden - schon jetzt müssen sie viele Überwachungsversuche aber nicht hinnehmen. Denn das Kontrollieren per Videokamera, ein Abfragen von Vermögensdaten oder Gesundheits-Tests für Bewerber sind bereits strengen Regeln unterworfen, wie der Arbeitsrechtler Michael Eckert aus Heidelberg mit Blick auf einen Entwurf für ein Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz erläutert. Gegen folgende Dinge können Beschäftigte derzeit vorgehen:</p>
<p>VIDEO-ÜBERWACHUNG: Heimliche Rundum-Kontrollen mit der Kamera sind bereits nach jetztigem Stand rechtswidrig. Eine Ausnahme gelte etwa, wenn ein Mitarbeiter des Diebstahls verdächtigt wird. Dann dürfe der Arbeitgeber mit Zustimmung des Betriebsrats versuchen, ihn per Video zu überführen. «Aber selbst dann darf er nicht alle Mitarbeiter ständig und flächendeckend überwachen», sagt Eckert, der Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins in Berlin ist. Erlaubt sei dagegen eine offene Überwachung aus Sicherheitsgründen - etwa am Bankschalter.</p>
<p>GESUNDHEITS-TESTS: Der Arbeitgeber darf sie von Bewerbern nur verlangen, wenn sich der Test konkret auf die berufliche Eignung bezieht. Es ist also legitim, einen Busfahrer einem Sehtest zu unterziehen. Auch sei bei einer Krankenschwester ein Bluttest erlaubt, um sicherzugehen, dass sie zum Beispiel keine Hepatitis hat, erläutert Eckert. Wer sich als Sekretärin in einem Büro bewirbt, müsse sich das dagegen nicht gefallen lassen. </p>
<p>KRANKENDATEN: Arbeitgeber dürfen keine Krankendaten mit den Gründen der Arbeitsunfähigkeit sammeln. Die Fehlzeiten werden im Betrieb zwar erfasst. Auch sei es zulässig, mittels anonymisierter Daten den Schnitt der Ausfallzeiten der Belegschaft zu ermitteln, erklärt Eckert. «Es darf aber keinen Pranger geben, wo es dann heißt: 'Herr Müller hat diesen Monat soundso lange gefehlt.'»</p>
<p>FINANZEN: Die Vermögensverhältnisse sämtlicher Mitarbeiter zu überprüfen, ist nicht gestattet. Lediglich bei Beschäftigten in Vertrauenspositionen gehe es den Arbeitgeber etwas an, ob sie Schulden haben. «Das gilt zum Beispiel für einen Einkäufer oder den Croupier in einer Spielbank», sagt Eckert. Denn sie haben mit Geld zu tun und dürfen nicht bestechlich sein. Systematisch über eine Auskunftei Daten aller Mitarbeiter abzufragen, sei aber unzulässig.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
			<category>Arbeitswelt und Allgemeines</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 09:13:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Unzulässige Befristung: Bis drei Wochen nach Ablauf klagen</title>
			<link>http://www.personalerinfo.de/index.php?id=116&#38;tx_ttnews%5Bcat%5D=1%2C2%2C3%2C4%2C5&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=767&#38;cHash=106ebb2c26</link>
			<description>Gegen die unzulässige Befristung eines Arbeitsvertrags müssen Beschäftigte rechtzeitig vorgehen....</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gegen die unzulässige Befristung eines Arbeitsvertrags müssen Beschäftigte rechtzeitig vorgehen. Eine sogenannte Entfristungsklage müsse bis spätestens drei Wochen nach dem Ende der Befristung erhoben werden, erklärte der Arbeitsrechtler Michael Eckert aus Heidelberg im Gespräch mit dem dpa-Themendienst.<br />Eine solche Klage könne allerdings nicht direkt auf eine finanzielle Entschädigung abzielen: «Man kann nur die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erreichen.» Dabei steht Beschäftigten eine unbefristete Stelle zu, wenn das Gericht die Befristung für unwirksam erklärt. Eine Geldzahlung lasse sich in einem Vergleich vereinbaren.</p>
<p>Befristungen von Arbeitsverträgen müssten immer schriftlich geregelt werden, erläuterte Eckert, der Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins in Berlin ist. Eine mündliche Verabredung zur Befristung sei unwirksam. «Wichtig ist außerdem, dass sie vor dem ersten Handschlag schriftlich vereinbart wird.» Kommt der Personaler erst im Laufe des ersten Arbeitstages, um die Unterschrift des Arbeitnehmers zu bekommen, ist es dafür zu spät:<br />«Dann entsteht ab dem Moment der Arbeitsaufnahme ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.»</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag die Wirksamkeit eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Befristung von Arbeitsverträgen bestätigt (Az. 2 BvR 2661/06). In dem Fall ging es um eine Sonderregelung für Arbeitnehmer, die älter als 52 Jahre sind. Der EuGH hatte entschieden, dass eine Regelung zur Befristung ihrer Verträge gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstoße.<br />Das Bundesarbeitsgericht erklärte die Befristung daraufhin für unwirksam. Nun bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Verbindlichkeit der EuGH-Entscheidung.</p>]]></content:encoded>
			<category>Arbeitsrecht</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 08:56:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Bewerber müssen mit Daten im Web weiter vorsichtig sein</title>
			<link>http://www.personalerinfo.de/index.php?id=116&#38;tx_ttnews%5Bcat%5D=1%2C2%2C3%2C4%2C5&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=765&#38;cHash=060aa0542e</link>
			<description>Auch wenn der Datenschutz von Arbeitnehmern verbessert werden soll: Mitarbeiter gehen besser auch...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch wenn der Datenschutz von Arbeitnehmern verbessert werden soll: Mitarbeiter gehen besser auch in Zukunft vorsichtig mit Einträgen im Internet um. Zwar ist geplant, dass Arbeitgeber künftig bei Bewerbungen keine Daten aus sozialen Netzwerken mehr verwenden dürfen. «Das Problem ist aber, dass der Bewerber ja gar nicht weiß, ob der Arbeitgeber das verwendet hat», sagte die Arbeitsrechtlerin Helga Nielebock vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Berlin dem dpa-Themendienst. Eine Absage wegen eines Eintrags bei Facebook oder StudiVZ sei daher nur schwer nachweisbar.</p>
<p>Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmer-Datenschutz beschließen. Er sieht vor, dass Arbeitgeber sich nicht mehr grenzenlos im Internet über Beschäftigte informieren dürfen. Daten aus sozialen Netzwerken sollen sie grundsätzlich nicht mehr verwenden. Ausgenommen sind allerdings Plattformen, die speziell dazu dienen, sich auf der Jobsuche zu präsentieren.</p>
<p>Auch der Arbeitsrechtler Michael Eckert aus Heidelberg hält diese Regelung für wenig praxistauglich: «Wie will ich das eingrenzen?» Auch ist es aus seiner Sicht nicht nachvollziehbar, warum Personaler keinen Blick auf Online-Profile von Bewerbern werfen dürfen sollten: «Wenn das öffentlich zugänglich ist, warum sollte ich das verbieten?»</p>
<p>Bewerber seien vielmehr selbst dafür verantwortlich, wie sie sich im Netz zeigen. Wer Partyfotos hochlädt und dadurch einen unseriösen Eindruck hinterlässt, dürfe sich nicht beschweren, wenn er von Personalern aussortiert wird, sagte Eckert, der Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins in Berlin ist. «Wenn jemand Bilder ins Internet stellt, auf denen er besoffen und grölend in der Disco zu sehen ist, muss er wissen, dass andere das sehen können.»</p>]]></content:encoded>
			<category>Arbeitswelt und Allgemeines</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 11:42:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Urteil: Suche allein nach jungen Bewerbern ist diskriminierend </title>
			<link>http://www.personalerinfo.de/index.php?id=116&#38;tx_ttnews%5Bcat%5D=1%2C2%2C3%2C4%2C5&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=764&#38;cHash=8659225081</link>
			<description>Ein Unternehmen darf Stellen nicht allein für junge Bewerber ausschreiben. Solche Anzeigen fallen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Unternehmen darf Stellen nicht allein für junge Bewerber ausschreiben. Solche Anzeigen fallen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Donnerstag unter Altersdiskriminierung (8 AZR 530/09). Damit gaben die Richter in Erfurt einem 1958 geborenen Volljuristen aus Bayern Recht, der eine juristische Fachzeitschrift verklagt hatte. Diese suchte «eine(n) junge(n) engagierte(n) Volljuristin/Volljuristen» und besetzte dann die Stelle mit einer 33 Jahre alten Frau. Die Richter sahen in der Formulierung der Anzeige ein Indiz dafür, dass das Alter eine entscheidende Rolle spielte.</p>
<p>Der nicht berücksichtigte Jurist hatte auf eine Entschädigung von<br />25 000 Euro und Schadensersatz in Höhe eines Jahresgehaltes geklagt.<br />Das Landesarbeitsgericht stand ihm nur ein Monatsgehalt zu. Das Bundesarbeitsgericht teilte diese Auffassung. Um Schadensersatz in der geforderten Höhe zu bekommen, hätte der Kläger beweisen müssen, dass er bei einer diskriminierungsfreien Auswahl eingestellt worden wäre. Das sei ihm nicht gelungen.</p>]]></content:encoded>
			<category>Arbeitsrecht</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 20 Aug 2010 13:51:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>In diesem Jahr werden keine Steuerkarten für 2011 verschickt</title>
			<link>http://www.personalerinfo.de/index.php?id=116&#38;tx_ttnews%5Bcat%5D=1%2C2%2C3%2C4%2C5&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=763&#38;cHash=9a963e02b7</link>
			<description>In diesem Herbst werden keine Steuerkarten mehr aus Pappe verschickt. Die Meldebehörden werden die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In diesem Herbst werden keine Steuerkarten mehr aus Pappe verschickt. Die Meldebehörden werden die Daten der Lohnsteuerkarte 2010 für das Jahr 2011 übernehmen, teilt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL)in Berlin mit. Ab 2012 soll dann alles elektronisch gehen. Nur wer erstmalig im Jahr 2011 einer Arbeit nachgeht, bekomme eine Ersatzbescheinigung ausgestellt.</p>
<p>Die letzten farbigen Steuerkarten im A5-Format sind im Herbst<br />2009 für das Jahr 2010 verschickt worden. In diesem Jahr dürfen die Arbeitgeber die Steuerkarten nicht wie in den Jahren zuvor vernichten, sondern müssen die Angaben zur Steuerklasse, die Freibeträge und andere wichtige Angaben übernehmen.</p>
<p>Arbeitnehmer wiederum sind verpflichtet, Änderungen ab 2011 unverzüglich dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt mitzuteilen, informieren die NVL-Steuerexperten. Würde beispielsweise ein Lebenspartner zu einem Alleinerziehenden in die Wohnung ziehen und dadurch die günstige Steuerklasse II für Alleinerziehende wegfallen, müsste dies sofort gemeldet werden.</p>]]></content:encoded>
			<category>Lohn</category>
			<category>Gehalt</category>
			<category>SV</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 20 Aug 2010 13:49:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
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